DSGVO und NIS2, für ein KMU mit Sitz in der Union.
Die DSGVO gilt seit 2018. NIS2 ist auf europäischer Ebene seit Oktober 2024 in Kraft und wird Staat für Staat umgesetzt, wobei der Geltungsbereich deutlich wächst.
Entscheidend ist nicht die Höhe der Bussen, sondern dass die Aufsicht über die Sicherheit zu einer persönlichen, nicht delegierbaren Pflicht der Geschäftsleitung wird. Das ist eine Verschiebung der Verantwortung, keine weitere technische Auflage. Die Einzelheiten unterscheiden sich je Mitgliedstaat, der Kern nicht.
Was das Gesetz verlangt
- Die Genehmigung der Sicherheitsmassnahmen durch die Geschäftsleitung selbst.
- Eine Schulung der Geschäftsleitung zu Sicherheitsrisiken.
- Die Absicherung der Lieferkette, Lieferanten eingeschlossen.
- Die Meldung eines Vorfalls binnen 24 Stunden, dann ein Bericht binnen 72 Stunden.
Was es nicht verlangt
- Nichts für Unternehmen unter fünfzig Personen, ausser bei Branchenausnahmen.
- Kein vorgeschriebenes Werkzeug, kein vorgeschriebener Anbieter.
- Keine obligatorische Zertifizierung in diesem Stadium der Umsetzung.
Die Fakten, kurz
| Busse DSGVO | 4 % des Weltumsatzes |
| Busse NIS2 | 2 % des Weltumsatzes |
| Meldung | 24 h, dann 72 h |
| Geschäftsleitung | Schulungspflicht |
Schwellen und Fristen stammen aus der Richtlinie; die Aufsicht regelt jeder Mitgliedstaat selbst.
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